Publikationen der K&K Consulting OHG
Ist ein Arbeitszeugnis wichtig?
Viele Arbeitnehmer unterschätzen die Bedeutung von Arbeitszeugnissen. Hier finden Sie das Wichtigste zum Thema!
13.11.2018 von Sven Kuke Immer wieder erleben wir im Rahmen der Aufbereitung von Bewerberunterlagen, dass die Zeugnismappe unvollständig ist. Oft fehlen Arbeitszeugnisse. Bei vielen Bewerbern herrscht die Meinung vor, dass dort sowieso nicht die Wahrheit steht und diese keine Aussagekraft haben. Als Personaler sehen wir das anders. Arbeitszeugnisse geben Hinweise zu den Tätigkeiten, der Dauer der Beschäftigung und zumindest einen Hinweis zur Wechselmotivation. In der Regel kann man auch einen ersten Eindruck über die Leistungsfähigkeit und die Sozialkompetenz des Bewerbers erhalten. Viele Bewertungen sind verklausuliert, geben zwischen den Zeilen aber gute Hinweise, ob der Kandidat in den späteren Interviews authentisch Auftritt bzw. seine Selbstwahrnehmung realistisch ist. Bewerber sollten nicht nur auf den Lebenslauf fokussieren. Vollständige und aussagefähige Zeugnisse/Referenzen sind genauso wichtig.
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Im D-A-CH Raum besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein schriftliches Arbeits- bzw. Dienstzeugnis. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses wird zumindest ein einfaches Arbeitszeugnis fällig. Der Anspruch besteht bereits früher. Arbeitnehmer sollten deshalb unbedingt darauf bestehen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses diese Urkunde auch zu erhalten. Im Ausland bildet sich oft die Möglichkeit ersatzweise ein Referenzschreiben vom Vorgesetzten einzufordern. Dennoch ist der ausscheidende Mitarbeiter nicht immer mit dem zufrieden, was er dort zu lesen bekommt. Zeugnisse fallen negativ auf, wenn sie in Länge, Inhalt und Würdigung nicht dem Berufsbild des Bewerbers entsprechen. Kann man überhaupt etwas dagegen tun? Zunächst einmal besteht die Möglichkeit sich beim Arbeitgeber direkt zu beschweren oder ihn auf Fehler aufmerksam zu machen. Als letzte Option besteht sogar die Möglichkeit einer Klage auf Berichtigung des Zeugnisses.
Zunächst einmal sollte der ehemalige Dienstherr mit den Fehlern im Zeugnis konfrontiert werden. Die für eine Nachbesserung angemessene Frist beläuft sich auf ca. zwei Wochen. Bleibt dieser Schritt erfolglos, gehen Arbeitnehmer am besten zu einem Fachanwalt oder einer Rechtsberatungsstelle der Arbeitsgerichte. In diesem Fall bleibt nur die Zeugnisklage. Bei einer Zeugnisberichtigung sind Fristen zu beachten. Wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Verfalls- oder Ausschlussfrist gibt, dann gilt diese auch für den Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes Zeugnis. In der Regel sind das drei bis sechs Monate. So lange sollte man aber auf keinen Fall warten. Wir empfehlen in diesen Fällen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. In der Regel gilt es einen Kompromiss in dem Konflikt zu verhandeln: Der Arbeitgeber möchte beweisen, dass der Arbeitnehmer schlechter als der Durchschnitt ist, der Arbeitnehmer hingegen, dass er besser ist. Die Bewertung ist nicht einfach. In diesen Fällen kann anhand von Zwischenzeugnissen, Leistungsbeurteilungen oder Auszeichnungen eine Einschätzung vorgenommen werden. Auch Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte können als Zeugen benannt werden. Es ist daher empfehlenswert sich als Arbeitnehmer regelmäßig Zwischenzeugnisse ausstellen zu lassen. Insbesondere bei Vorgesetzenwechseln und Unternehmensübernahmen ist dieser Schritt ratsam. Sind die Bewertungen gut, kann der Arbeitgeber im Schlusszeugnis nicht ohne Weiteres davon abweichen.
Tätigkeitsbeschreibungen des Arbeitszeugnisses sowie die Leistungsbeurteilungen sind anfechtbar, sprachliche Formulierungen hingegen obliegen dem Dienstherrn. Arbeitnehmer in Deutschland haben generell einen Anspruch auf Dank, Bedauern oder Wünsche in der Schlussformel in ihren Arbeitszeugnissen bei sehr guter bis guter Leistungs- und Verhaltensbewertung. Ein Zeugnis wird nach Rechtsgrundsätzen erstellt und muss vollständig, wahrheitsgemäß und wohlwollend sein. Hat ein Arbeitszeugnis bei Übergabe Kaffeeflecken, hat der Kollege anstatt des Chefs unterschrieben oder fehlen wichtige Aufgaben oder Erfolge, so sind das auch Gründe für die Berichtigung. Eine Berichtigungsklage aus anderen Gründen ist eher selten aussichtsreich. Allerdings sind viele Arbeitgeber kompromissbereit, um einen potentiellen Rechtsstreit zu vermeiden. Es steht dem Arbeitnehmer natürlich frei Formulierungen vorzuschlagen. Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass der Entwurf übernommen wird. Bei der Formulierung sollte man sich u.U. professioneller Hilfe bedienen. Zeugnisse selbst zu schreiben ist mitunter üblich, birgt aber die Gefahr, dass man zu viel Eigenlob einbaut, was den Verfasser entlarvt.
Zunächst einmal sollte der ehemalige Dienstherr mit den Fehlern im Zeugnis konfrontiert werden. Die für eine Nachbesserung angemessene Frist beläuft sich auf ca. zwei Wochen. Bleibt dieser Schritt erfolglos, gehen Arbeitnehmer am besten zu einem Fachanwalt oder einer Rechtsberatungsstelle der Arbeitsgerichte. In diesem Fall bleibt nur die Zeugnisklage. Bei einer Zeugnisberichtigung sind Fristen zu beachten. Wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Verfalls- oder Ausschlussfrist gibt, dann gilt diese auch für den Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes Zeugnis. In der Regel sind das drei bis sechs Monate. So lange sollte man aber auf keinen Fall warten. Wir empfehlen in diesen Fällen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. In der Regel gilt es einen Kompromiss in dem Konflikt zu verhandeln: Der Arbeitgeber möchte beweisen, dass der Arbeitnehmer schlechter als der Durchschnitt ist, der Arbeitnehmer hingegen, dass er besser ist. Die Bewertung ist nicht einfach. In diesen Fällen kann anhand von Zwischenzeugnissen, Leistungsbeurteilungen oder Auszeichnungen eine Einschätzung vorgenommen werden. Auch Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte können als Zeugen benannt werden. Es ist daher empfehlenswert sich als Arbeitnehmer regelmäßig Zwischenzeugnisse ausstellen zu lassen. Insbesondere bei Vorgesetzenwechseln und Unternehmensübernahmen ist dieser Schritt ratsam. Sind die Bewertungen gut, kann der Arbeitgeber im Schlusszeugnis nicht ohne Weiteres davon abweichen.
Tätigkeitsbeschreibungen des Arbeitszeugnisses sowie die Leistungsbeurteilungen sind anfechtbar, sprachliche Formulierungen hingegen obliegen dem Dienstherrn. Arbeitnehmer in Deutschland haben generell einen Anspruch auf Dank, Bedauern oder Wünsche in der Schlussformel in ihren Arbeitszeugnissen bei sehr guter bis guter Leistungs- und Verhaltensbewertung. Ein Zeugnis wird nach Rechtsgrundsätzen erstellt und muss vollständig, wahrheitsgemäß und wohlwollend sein. Hat ein Arbeitszeugnis bei Übergabe Kaffeeflecken, hat der Kollege anstatt des Chefs unterschrieben oder fehlen wichtige Aufgaben oder Erfolge, so sind das auch Gründe für die Berichtigung. Eine Berichtigungsklage aus anderen Gründen ist eher selten aussichtsreich. Allerdings sind viele Arbeitgeber kompromissbereit, um einen potentiellen Rechtsstreit zu vermeiden. Es steht dem Arbeitnehmer natürlich frei Formulierungen vorzuschlagen. Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass der Entwurf übernommen wird. Bei der Formulierung sollte man sich u.U. professioneller Hilfe bedienen. Zeugnisse selbst zu schreiben ist mitunter üblich, birgt aber die Gefahr, dass man zu viel Eigenlob einbaut, was den Verfasser entlarvt.
Was bedeuten folgende Zeugnisformulierungen:
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Die Rechtsprechung erkennt die Praxis der Notengebung auf der so genannten Schulnotenskala wie folgt an:
Leistungsbeurteilung
Führungsverhalten Das Verhalten zu Vorgesetzten, Arbeitskollegen, Mitarbeitern und Kunden war…
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